Sonderregelung zur Öffnung unserer Tennisanlage ab dem 28. Mai 2021
Für den Betrieb unserer Anlagen gilt ausnahmslos die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
vom 26. Mai 2021.
Gemäß der gültigen Fassung § 14 Sport ist der Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel bei einer Regionalen Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz von über 35, aber höchstens 50) zulässig:
Doppel erlaubt
Unter Einhaltung der Abstandsregel
Der Platz darf erst betreten werden, wenn die vorherigen Spieler ihn verlassen haben.
Duschen erlaubt
2 Personen je Umkleideraum
Darüber hinaus gelten selbstverständlich weiterhin alle Abstands- und Hygieneregeln der Verordnung
Der Schankraum bleibt abgeschlossen.